REACh

Informationen zur REACh-Verordnung und der RoHS-Richtlinie

Die Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACh) ist bereits 2007 in Kraft getreten. Ohne Registrierung darf ein Stoff innerhalb der EU nicht mehr hergestellt, gehandelt oder verwendet werden. Inzwischen (bis 31.05.2018) wurde die Registrierung vollständig umgesetzt.

Wie nahezu alle Hersteller von Beschichtungsstoffen sind wir ein typischer „Downstream User“ und als solcher auf die Informationen unserer Lieferanten angewiesen. Nach den uns vorliegenden Informationen sind alle Rohstoffe, die an unser Haus geliefert werden, auch registriert.

Im Rahmen der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACh) werden „substances of very high concern“ in der SVHC-Liste der ECHA http://echa.europa.eu/candidate-list-table geführt.

Dies sind Stoffe, welche als giftig, cancerogen, mutagen, reproduktionstoxisch zu kennzeichnen sind.

Bei der Entwicklung und Herstellung unserer Beschichtungsstoffe, Verdünnungen und anderen Zubereitungen sind wir bestrebt, auf solche SVHC-Stoffe zu verzichten.

RoHS-Richtlinie 2011/65/EU und 2015/863/EU:

Weiterhin sind wir bestrebt, in unseren Produkten keine Stoffe zu verwenden, die von der RoHS-Richtlinie betroffen sind.

28. Februar 2022